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Immobilie verkaufen im Erbfall

Immobilie verkaufen im Erbfall

Eine Immobilie zu erben bringt oft Fragen mit sich, gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind oder das Objekt nicht selbst genutzt werden soll. Ein Verkauf ist häufig die klarste Lösung. Damit er reibungslos läuft, sollten einige Punkte frühzeitig geklärt sein.

Die ersten Schritte

  • Erbschein oder Testament: Für den Verkauf müssen Sie nachweisen, dass Sie verfügungsberechtigt sind. Je nach Fall genügt ein notarielles Testament, sonst wird ein Erbschein benötigt.
  • Grundbuch: Das Grundbuch wird auf die Erben umgeschrieben. Erst danach kann wirksam verkauft werden. Die Berichtigung ist innerhalb einer Frist nach dem Erbfall gebührenfrei.
  • Unterlagen zusammentragen: Grundriss, Energieausweis, Nachweise zu Sanierungen und die Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen erleichtern den Verkauf erheblich.

Die Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können nur zusammen über die Immobilie verfügen. Ein Verkauf setzt daher voraus, dass alle Miterben zustimmen. Eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung hilft, Streit zu vermeiden und eine faire Grundlage für die Entscheidung zu schaffen.

Steuern beim Verkauf

Neben der Erbschaftsteuer, die vom Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen abhängt, kann beim Verkauf die Spekulationssteuer eine Rolle spielen. Maßgeblich ist unter anderem, wie lange die Immobilie bereits im Eigentum war und ob sie selbst genutzt wurde. Klären Sie steuerliche Fragen rechtzeitig mit einem Steuerberater.

Persönliche Begleitung

Ein Verkauf im Erbfall ist oft auch emotional. Ich begleite Sie ruhig und ehrlich durch den Prozess, von der Wertermittlung über die Unterlagen bis zum Notartermin, und behalte dabei die Interessen aller Beteiligten im Blick.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine geerbte Immobilie im Märkischen oder Oberbergischen Kreis verkaufen möchten.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Sie erhalten von mir eine kostenlose und unverbindliche Wertermittlung, ehrlich und marktnah. Ein Anruf oder eine Nachricht genügt.

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